Die Jagd früher und heute

Die Jagd war früher in den kalten nördlichen Bereichen für die Naturvölker eine Notwendigkeit zum Überleben.  In wärmeren Regionen spielte sie hingegen eine unbedeutendere Rolle, denn dort deckte man überwiegend mit dem Sammeln von Wildfrüchten den erforderlichen Nahrungsbedarf. Allein schon die leichte Verderblichkeit des Fleisches machte dieses in den gemäßigten und wärmeren Zonen als Nahrungsvorrat nicht besonders geeignet. Zudem war das Sammeln der Wildfrüchte und Wurzeln dort viel einfacher als die Ausübung der Jagd. Schon deshalb diente die Jagd in diesen Gebieten mehr einer Bereicherung der Nahrungsvielfalt.

Die Jagd erforderte von den Menschen früher nicht nur gute Kenntnisse über die Lebensgewohnheiten bestimmter Tierarten und eine scharfe Beobachtungsgabe, sondern oft auch sehr viel körperliche Kondition, Kraft und Geschicklichkeit, aber auch eine gehörige Portion Mut bei der Bejagung größerer Tiere.

Obwohl diese Menschen auch grausam waren, achteten und verehrten sie die Tiere. Alte Felszeichnungen zeugen heute noch davon. Das Töten von Tieren aus purer Lust war bei ihnen nicht üblich. Für sie war die Jagd eine Notwendigkeit, die ohne krankhafte Gier und ohne Sinn für Trophäen nur zum Zweck der Ernährung ausgeübt wurde.

Raubbau betrieben einige Jäger der Naturvölker erst nach dem Beginn der Handelsbeziehungen mit unseren Vorfahren.

Zu der Zeit war man bei uns schon längst von der unsicheren und oft entbehrungsreichen Lebensform des Sammelns und Jagens abgekommen. Mit Ackerbau und Viehzucht hatte man hier die einfacheren Möglichkeiten der Nahrungsbeschaffung entdeckt. Mit dieser Umstellung veränderte sich aber auch die innere Einstellung der Menschen gegenüber den Wildtieren ganz entscheidend. Die ehemals überlebenswichtigen Wildtierbestände waren damit für die Ernährung dieser Hirten und Bauern nicht nur unwichtig, sondern schädlich geworden. Mit ihren Schädigungen an Feldkulturen und Herdentieren sorgten sie nur noch für Verärgerung. Somit war die zuvor gegenüber den Wildtieren noch vorhandene Wertschätzung in Feindseligkeit umgeschlagen. Dementsprechend hatte sich damit aber auch die Motivation zur Jagdausübung grundlegend verändert. Man jagte seit dieser Zeit nicht mehr mit Achtung vor dem Geschöpf, das einem mit seinem Fleisch ernährt, sondern mit Verachtung und Hass – das Ziel der Ausrottung vor Augen! Bei vielen Tierarten ist dies auch gelungen.

Von diesen jägerischen Erfolgen waren die Raubtiere besonders betroffen, da sie durch das Reißen von Herdentieren und auch durch das Anfallen von Menschen den Hass auf sich gezogen hatten.

Im Mittelalter war dann aus dieser Verachtung der Wildtiere eine Jagdform entstanden, die nur noch einem sadistischen Vergnügen und dem geselligen Zeitvertreib der Adeligen diente. Diese glorifizierten in unserer Region besonders die Jagd auf den Hirsch. Auf ihn, aber auch auf andere größere Tiere, veranstaltete man fröhliche Hetzjagden, hoch zu Ross und von Hundemeuten unterstützt.

In England waren derartige Hetzjagden auf den Fuchs sogar noch bis 1998 erlaubt.

Bei uns wurde nach der Revolution im Jahr 1848 das den Fürsten und anderen Adeligen vorbehaltene Jagdrecht auf die Grundstücks-Eigentümer übertragen. Vielen Bauern fehlte jedoch die Zeit, um sich ausgiebig mit der ihnen zustehenden Jagdausübung zu beschäftigen und so waren hier vielerorts Feldschützen, aber auch so mancher Bauer, darum bemüht die Wildschäden in Grenzen zu halten.

Im Jahr 1934 wurde dann durch die Nationalsozialisten mit der Schaffung des Reichsjagdgesetzes das Jagdausübungsrecht neu fest gelegt. Um ein Ausrotten der Wildtiere zu verhindern schränkten sie die jagdlichen Freiheiten der Grundstückseigentümer wieder ein und erlaubten die Jagd mit diesem Gesetz nur noch einem ganz bestimmten Personenkreis. Dazu hatte man das Reviersystem eingeführt und den Jägern auch die moralische Verpflichtung zur Hege auferlegt.

Dieses, nun ganz eindeutig wieder die sadistische Lust-Jagd fördernde Reichsjagdgesetz wurde dann 1953 in seinen wesentlichen Bestandteilen als Bundesjagd-Gesetz übernommen.

Aufgrund des seit 1949 gültigen Grundgesetzes, das die Eigenstaatlichkeit der Bundesländer vorgibt, gilt dieses Bundesjagdgesetz nun als Rahmengesetz. Mit dem so vorgegebenen Rahmen wird den einzelnen Bundesländern bei der Gestaltung ihrer Landesjagdgesetze der eigene Gestaltungsspielraum klar begrenzt und die im Bundesjagdgesetz festgelegten Regeln aufgezwungen.

Von dieser, von den Nationalsozialisten übernommenen und auf alle Bundesländer übertragenen Jagdform, versprach man sich weiterhin nicht nur eine für die Bauern kostenlose, sondern wegen der Jagdpachteinnahmen auch eine finanziellen Gewinn bringende und dennoch landwirtschaftsverträgliche Regulierung der Wilddichte.

Um einem Missbrauch der Wildhege, zugunsten einer zu sehr ausufernden Spaßjagd, vorzubeugen bestand die Möglichkeit den jeweiligen Jagdpächter vertraglich zur finanziellen Vergütung von Wildschäden zu verpflichten. Eine Entschädigung der Landwirte seitens der Jagdpächter oder der Jagdgenossenschaft ist daher, auch wegen der in diesem Bereich sehr auffälligen Schäden, seit langer Zeit üblich. Wesentlich weniger wurde dagegen die Jagdkasse durch die Forstwirtschaft belastet, das auch schon wegen der schlechter erkennbaren und zu früheren Zeiten auch kaum beklagten forstwirtschaftlichen Schäden.

Diese Umstände begünstigten eine immer mehr ausufernde und die Forstwirtschaft, aber auch die Natur und Tierwelt belastende Hegepraxis. Und die wurde, scheinbar nicht ohne irreführende Absichten, bereits recht früh der Bevölkerung gegenüber als etwas sehr positives dargestellt.

Noch heute kann man in alten Heimatfilmen sehen, wie man die Jäger als verantwortungsvolle Förster im grünen Lodenmantel darstellte, die mit dem Füttern der Tiere eine ehrenvolle Tätigkeit in der Natur verrichteten. In diesen Filmen werden auch immer wieder Jäger zu Helden, indem sie in spannendem Schusswechsel den einen oder anderen bösen Menschen erschießen und das nur, um ihre wehrlosen Tiere vor diesen Wilddieben zu beschützen und einem zu Tränen gerührten Zuschauerkreis ihre Tierliebe zu bezeugen.

Dieser Filmkitsch lenkte nicht nur von der Schädlichkeit der Wildfütterungen ab, sondern prägt auch noch heute das Ansehen der Jägerei in positiver Weise. Und mit derart verträumten Bildern aus ihrer Kindheit vor Augen hängen nicht nur Privatpersonen, sondern auch noch so manche Förster voller Leidenschaft an der Jagd.

In der Vergangenheit basierte das Töten von Wildtieren, mit Ausnahme der mittelalterlichen Vergnügungsjagden, immer auf irgendwelchen Notwendigkeiten. Die damit befassten Personen töteten somit zweckorientiert, z.B. um sich zu ernähren oder um die Land- und Forstwirtschaft vor Wildschaden zu bewahren. Ganz anders verhält sich das in unserer Zeit.

Durch das Bundesjagdgesetz begünstigt, wird bei uns inzwischen auf fast allen kommunalen und privaten Naturflächen die Jagd überwiegend von Privatpersonen ausgeübt, welche diese als Hobby betreiben. Diese Menschen müssen nicht töten, auch nicht wegen ihrer Berufswahl, so wie das bei den Förstern und Feldschützen der Fall war, sondern diese Menschen wollen mit Lustgewinn jagen und töten! Und sie sind nicht nur bereit, dafür viel Zeit zu investieren, sondern auch noch viel Geld zu bezahlen, nur damit sie ein solch blutiges und tierquälerisches Geschäft in ihrer Freizeit ganz legal als Hobby betreiben dürfen.

Dem Schutz der Land- und Forstwirtschaft dient das alles schon lange nicht mehr so, wie es sein sollte. Anstatt die Wildbestände in Grenzen zu halten, bemüht man sich in erster Linie nur darum, möglichst viel Wild heran zu hegen, um folglich noch mehr Tiere bejagen zu können. Wegen einer somit zunehmenden Scheu und einem dadurch bedingten Rückzug der Wildtiere in die etwas besser schützenden Wälder, wurde die Forstwirtschaft aber immer mehr und mehr in Mitleidenschaft gezogen.

Dieses jägerische Unwesen wurde auch nicht mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes, im Jahr 1977 unterbunden. Unter der Regie des Hobby-Jägers J. Ertl, der zu der Zeit als Bundeslandwirtschaftsminister amtierte, entstand eine Gesetzesänderung, welche die bereits betriebene jagdliche Abwegigkeit nur noch mehr begünstigte.

Er hatte die bisher freiwillige, aber doch schon allzu üppig betriebene und die Wildbestände und damit die Wildschäden steigernde Hege nun auch noch gesetzlich zur Pflicht gemacht!

Zum einen gilt somit weiterhin die Pflicht der Jäger, Wildschäden zu verhindern und daher die Bestandsdichte einiger Wildtierarten zu begrenzen und andererseits ist es nun auch jägerische Pflicht diese Tierarten zu hegen und damit in ihrer Vermehrung zu begünstigen.

Offensichtlich bezweckt dieser gesetzliche Unsinn nichts anderes, als nur noch die Anstiftung zu einem sinnlosen Morden und dessen rechtliche Absicherung. Ansonsten hätte man Hege und Jagdausübung nicht innerhalb einer Jagdperiode zeitgleich auf ein und dieselbe Tierarten zulassen oder wie geschehen, auch noch gesetzlich vorschreiben dürfen. Sinnvoll wäre es gewesen, wenn je nach vorliegender Notwendigkeit, entweder nur die Jagd oder nur die Hege erlaubt wäre.

Aber das Jagdgesetz wurde doch einst von Hermann Göring und einigen seiner Vertrauten, in erster Linie zur Erhaltung der Lustjagd geschaffen und genau den Zweck erfüllt dieses Gesetz, mit einer Menge solcherart unzeitgemäßer Regelungen, heute noch mehr als früher. Und trotzdem ist die für eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft erforderliche Vermeidung von Wildschäden weiterhin eine wichtige Bestimmung dieses Gesetzes geblieben.

Aber die Jäger hatten mit ihrer übertriebenen Reh- und Rotwildhege inzwischen immer umfangreicher gegen die Vorschrift der Wildschadensverhütung verstoßen, bis die Forstwirtschaft dadurch in eine ernsthafte Existenzkrise rutschte. Die oft 12jährigen Pachtverträge und die häufige Praxis die Wildschäden mit einer im Voraus festgelegten Pauschalzahlung durch den Jagdpächter abzugelten und das auch noch ohne diese Pauschale an den sich tatsächlichen entwickelnden Schäden nachzukorrigieren, waren eine wesentliche Ursache dieses Dilemmas.

Die somit entstandenen schwerwiegenden Gesetzesverstöße wurden amtlicherseits einfach stillschweigend geduldet und lange Zeit sogar verheimlicht, nur damit diese schädliche Jagdpraxis der Öffentlichkeit auch noch als ein wichtiger Beitrag für den Natur- und Artenschutz und als eine unverzichtbare Hilfe für unsere Forstwirtschaft dargestellt werden konnte.

Noch immer wird uns von irgendwelchen selbst jagenden Beamten und Politikern in vorgetäuschter Sachlichkeit versichert, dass die Hobby-Jagd für Wildtiere, für den Artenschutz, für die Natur und letztlich auch für uns Steuerzahler beachtliche Vorteile bringen würde. Tatsächlich aber beschert sie nicht mehr länger zu duldende, sehr hohe ökologische und finanzielle Schäden. Auch die inzwischen von Hobby-Jägern begünstigte Wildschweineschwemme konnte weder die Bevölkerung noch die Landwirtschaft beglücken.

Jene anfangs so clever wirkende Umorganisierung der Jagd ist längst für  alle, besonders aber für Grundstücksbesitzer und damit aber auch für viele waldreiche Gemeindeverwaltungen und ihre Bürger, wie ein Schuss nach hinten losgegangen.

Aber auch für die Hobby-Jäger ist die Jagd aus wirtschaftlicher Sicht kein lohnendes Geschäft. Mit dem Verkauf von Wildbret gelang es ihnen in den vergangenen Jahrzehnten nicht einmal ihre eigenen Kosten abzudecken.

Daher ist die Jagd heute in jeder Hinsicht von einer zuvor einmal zweckorientierten Ausrichtung sehr weit abgetriftet und damit zu einem sinnlosen Spaß-Morden an leidensfähigen Wesen verkommen. Derartiges Treiben dürfte aber in einer modernen und friedlichen Gesellschaft, wie der unsrigen, nicht mehr länger hinnehmbar sein.

Dessen ist sich auch die Jägerschaft bewusst. Man ist deshalb zur Zeit sehr darum bemüht, mit allen erdenklichen Scheinargumenten eine Notwendigkeit dieser Jagd der Bevölkerung vorzutäuschen, nur um das sinnlose Morden noch irgendwie rechtfertigen zu können.

Die heutige Jagdkultur ist nichts anderes,

als die Fortsetzung eines mittelalterlichen

Lustmordens an Tieren, nur unter

Anwendung modernster Mittel!

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